
Du möchtest Deinen 1&1 Handyvertrag schnell und unkompliziert kündigen, weißt aber nicht, wie das funktioniert?
Kein Problem: Wir verraten es Dir und beantworten ganz nebenbei einige wichtige Fragen rund ums Thema Vertragskündigung.
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Muster einer Kündigungsvorlage

Am einfachsten kannst Du Deinen 1&1 Vertrag mithilfe der sogenannten Musterkündigungsvorlage kündigen: In diese musst Du nur noch Deine persönlichen Daten, wie etwa Deine Kundennummer und Deine Anschrift eintragen und sie im Anschluss auf dem Postweg an 1&1 senden – am besten via Einschreiben, damit Du im Falle eines Falles einen Nachweis über die erfolgte Zustellung erbringen kannst.
Eine fertige Musterkündigungsvorlage für 1&1 Verträge findest Du z.B. bei aboalarm oder meine-kuendigung
Kündigung online vormerken – so geht’s
1&1 bietet seinen Kunden die Möglichkeit an, die Kündigung ihrer abgeschlossenen Verträge bequem vormerken zu lassen.
Diese Option bringt einen wichtigen Vorteil mit sich: Du kannst Deinen Vertrag zusätzlich zum klassischen Kündigungsweg via Post auch bequem am Telefon kündigen. Zudem kannst Du Deinen Vertrag auch bei einer Vormerkung, die kurz vor dem Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt, innerhalb der kommenden 14 Tage telefonisch kündigen – sogar dann, wenn die eigentliche Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt schon überschritten ist.
Um Deine Kündigung online vorzumerken, gehst Du wie folgt vor:
- Logge Dich unter vertrag.1und1.de mit Deinen Kundendaten ein.
- Klicke in der nun angezeigten Übersicht den Vertrag an, den Du kündigen möchtest.
- Klicke bei der Auswahlmöglichkeit „Kompletter Vertrag: Kündigung vormerken“ auf „Weiter“.
- Wähle den zur Auswahl stehenden Kündigungstermin aus und klicke auf „Weiter“.
- Überprüfe die angezeigten Informationen und klicke dann auf „Kündigung vormerken“.
Wichtig: Nach der Vormerkung der Kündigung musst Du Deinen Vertrag binnen der kommenden 14 Tage telefonisch kündigen – andernfalls läuft Dein Vertrag wie gewohnt weiter.
1&1 Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist – das solltest Du wissen

Beachte unbedingt, dass du Deinen 1&1 Vertrag rechtzeitig kündigst: Insofern Du einen Vertrag über eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen hast, so musst Du diesen mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen – also spätestens nach 21 Monaten.
Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat beträgt auch die Kündigungsfrist einen Monat. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so verlängert sich Dein Vertrag automatisch.
1&1 Vertrag kündigen und neu abschließen – ist das besser?
Wenn Du bereits länger bei 1&1 Kunde bist, wird Dir sicherlich schon aufgefallen sein, dass neuere Verträge oftmals viel günstiger zu haben sind – allerdings nur für Neukunden. Lohnt es sich also, seinen bestehenden Vertrag zu kündigen und im Anschluss daran direkt einen neuen Vertrag abzuschließen?
Hin und wieder schon…
Denn: Nach einer erfolgreichen Kündigung wirst Du in der Regel sehr schnell von 1&1 kontaktiert, da das Unternehmen seinen verloren gegangenen Kunden attraktive Rückhol-Angebote unterbreitet – diese sind in der Regel günstiger, als der bisherige Vertrag.
Wenn Du jedoch bereits seit vielen jahren im Besitz eines mittlerweile veralteten 1&1 Vertrags bist, kann sich auch ein schneller Anruf bei der Kundenbetreuung als überaus hilfreich erweisen: Diese zeigt sich in der Regel sehr kulant und gewährt nicht selten die Aussetzung des ein oder anderen Monatsbeitrags oder den Wechsel in einen attraktiveren Neukunden-Tarif.
Kündigen bei Umzug – was gilt es zu beachten?

Wenn Du in eine neue Stadt umziehst, musst Du Deinen 1&1 Vertrag nicht extra kündigen, denn Du kannst ihn in Deiner neuen Wohnung ganz einfach weiter nutzen – ein schneller Anruf bei der Kundenhotline informiert über alle notwendigen Schritte.
Ein wenig anders sieht es hingegen aus, wenn Du ins Ausland umziehen möchtest: In einem solchen Fall greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Um Deinen Vertrag vorzeitig kündigen zu können, benötigt 1&1 allerdings eine Kopie der Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt. Ähnlich sieht es bei einem Umzug in ein Pflege- oder Frauenheim aus: Auch hier benötigt 1&1 die entsprechenden Bestätigungsunterlagen über den Umzug.
Wichtiger Hinweis:
Im Falle eines deutschlandweiten Umzugs berechnet 1&1 seinen Kunden eine Umzugsgebühr in Höhe von 59,95 Euro. Bei einem Umzug ins Ausland, Pflegeheim oder Frauenheim, bei dem der bisherige Vertrag gekündigt wird, muss der Kunde hingegen noch maximal drei weitere Monatsgebühren bezahlen, auch wenn er den Anschluss eigentlich gar nicht mehr nutzen kann – dies gilt jedoch nur für Verträge, deren Laufzeit noch länger als 3 Monate beträgt.
1&1 Hotline, Anschrift, Faxnummer und E-Mail
Abschließend haben wir hier noch sämtliche Kontaktmöglichkeiten zum Anbieter 1&1 für Dich zusammengefasst:
E-Mail:
kuendigung@1und1.de
Telefon:
0721 9600 (24 Std. erreichbar)
Fax:
0721 960 80 02
Postanschrift:
1&1 Telecom GmbH
Sonderkündigung
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
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